In den vergangenen Jahren nahm das öffentliche Interesse an Ausweisungen, in unregelmäßigen Abständen aber doch wiederholt, dramatisch zu. Anlässe dafür waren in den 1990er-Jahren etwa Zusammenstöße zwischen kurdischen Demonstranten und der Polizei oder zuletzt Anfang 2008 die Berichte über „ausländischer Gewalttäter“. Diese oft heiß geführten Debatten waren alle mit Forderungen nach schärferen Gesetzen verbunden und mündeten oft in unterschiedlich weitgehende Verschärfungen des deutschen Ausweisungsrechts. Eine offensichtliche Tendenz verband sie alle: die symbolische Schwelle für den Ausschluss aus der deutschen Gesellschaft zu senken. Diese – von Politikern oft populistisch geführten – Debatten zeigen anhand der Ausweisungsforderungen, welche Argumente angeführt werden, um sozialen Ausschluss legitim und plausibel erscheinen zu lassen.
1. „Wir dürfen nicht so zaghaft sein mit ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: raus und zwar schnell“ (Gerhard Schröder, SPD, zitiert in „Bild am Sonntag“ vom 20.07.1997)
Gerhard Schröders „Raus, und zwar schnell!“ entstammt dem Nachlauf einer umfangreichen öffentlichen Debatte um angemessene staatliche Reaktionen auf die als „Krawalle“ wahrgenommenen Zusammenstöße nach Demonstrationen von KurdInnen in Deutschland in den Jahren 1994 bis 1996. Schon im März 1994 argumentierte eine Leitglosse der FAZ mit dem Status der Gäste:
Die Verschärfungen des Ausweisungsrechts 1997 – u.a. die Ausweisung wegen Landfriedensbruch – wurden als „Reaktionen“ der Gesellschaft auf politischen Extremismus, auf bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland, auf „importierte Gewalt“ wahrgenommen, wie etwa die Überschrift einer Meldung vom März 1996 zeigt: „Kabinett reagiert auf Kurden-Krawalle“ (19960328-SZ). Der damalige Bundespräsident Roman Herzog rahmte 1996 diese Vorfälle dann bereits als „Terror“:„Ein Teil der Kurden, die hierzulande Gastrecht genießen, begeht Landfriedensbruch und Nötigung. Daß dies im – für sie – Ausland nicht angeht, muß ihnen vor Augen geführt werden. Das beste Mittel dazu ist die der Tat auf dem Fuße folgende Abschiebung.“ (FAZ, 26.03.1994).
„Wer als Ausländer in Deutschland Gewalt und Terror verbreitet, hat sein Gastrecht missbraucht und verwirkt“ Roman Herzog, Bundespräsident“ (Focus, 25.031996)
2. „Was soll mit Mehmet geschehen, dem 14jährigen, in München geborenen türkischen Serienstraftäter?“ (Focus-Frage am 2. November 1998)
Aus dem Jahr 1998 erinnern wir uns noch an den „Fall Mehmet“: ein ‚ausländischer’ Jugendlicher wird nach mehreren Straftaten von der Münchner Ausländerbehörde ausgewiesen. Daran entzündete sich eine Debatte über die Zulässigkeit und die Notwendigkeit einer solchen Ausweisung, denn der Junge war in Deutschland geboren und aufgewachsen, und galt daher für viele als „jugendlicher „Inländer“ mit fremder Staatsangehörigkeit“ (SZ, 12.06.1998).
Die Argumente dieser Debatte um den Ausschluss und die Abschiebung des Münchner Jugendlichen wird unter den Schlagworten „ausländischer Jugendstraftäter“, „Intensivstraftäter“ oder „Serien-Gangster“ (BILD) verhandelt. Die Markierung des Straftäters als „ausländisch“ führt dabei zu der besonderen Skandalisierung seiner Taten. Grundlage dafür ist die Logik, dass „Mehmet“ (übrigens ein von Focus erfundenes Pseudonym, das besonders ‚türkisch’ klingt) als türkischer Täter gilt, eben weil er keinen deutschen Pass hat und seine Eltern aus der Türkei stammen. Anlässlich der „besonderen Gefährlichkeit“ jugendlicher Straftäter für dei deutsche Gesellschaft will die Bayrische CSU gleich das Ausländerrecht verschärfen (was aber damals im Bunderat noch missling):
„Kriminelle Karrieren von großer Gefährlichkeit ohne Ausweisung einfach hinzunehmen schürt Ausländerfeindlichkeit“, betont Bayerns Innenstaatssekretär Hermann Regensburger (CSU). (19980420-Focus)
3. „Es kann doch niemand dagegen sein, Schleuser oder Hassprediger, die etwa im Freitagsgebet zum Dschihad aufrufen, künftig auszuweisen.“ (Interview mit Peter Müller in der SZ, 17.02.2004)
Die vielleicht wichtigsten Schlagworte in der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz (in den Jahren 2002 und 2004) waren „Topgefährder“ und „Hassprediger“ – Abweichungen, die durch die Verschärfung des Ausweisungsrechts sanktioniert werden sollten. Einige Innenpolitiker behaupteten, mehrere tausend solcher besonders „gefährlicher Ausländer“ seien durch neue Paragraphen zu erfassen und dann aus Deutschland rauszuwerfen. Das waren zwar maßlos übertrieben Zahlen, aber das Bedrohungsszenarium kam in den Medien an: von den „Vorbetern in Moscheen, die zu terroristischen Taten aufrufen, Terror rechtfertigen oder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln.“ (20040710-FAZ, 10.7.2004) bis zu der Formulierung „“geistige Brandstifter“ wie etwa Hetzprediger in Moscheen“ (Focus, 29.05.2004) zeigten diese Begriff ein allgemein geteiltes vermeintliches Wissen über die ‚gefährlichen Muslime’ – was deren Ausweisung, sogar auf bloßen Verdacht des Terrorismusbezug hin, zulässig erscheinen ließ. Wolfgang Bosbach erklärte in der Plenardebatte des Bundestags zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes am 1.7.2004: „Wir wollen wenigstens die unter Verdacht stellen dürfen, die verdächtig sind“ (PlenProt 15/118) – seit 1.1.2005 lautet der entsprechende Abschnitt im Ausländerrecht, der den Begriff „Verdacht“ nicht mehr enthält, aber so verstanden werden muss:
„Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat“ (§ 54 AufenthG).
4.„Wer sich nicht in Deutschland integriert, muß unser Land wieder verlassen.“ (Edmund Stoiber in der „Bild am Sonntag“, 01.04.2006)
Im Sommer 2007 wurde ein neuer Ausweisungsgrund rechtlich verankert, der „besonders integrationsfeindliches Verhalten“ sanktionieren will. Damit ist die unterstellte Weigerung, sich zu integrieren, bzw. die Vermutung, dass eine Person die Integration anderer gefährde, gemeint. Da jede Gesetzesnovellierung eine gewisse Vorlaufzeit hat und nicht aus dem Nichts entsteht ist es notwendig, die Entwicklungen der Monate davor etwa ab April 2006 zu beachten. Der betreffende Gesetzentwurf war bereits in den legislativen Prozess eingespeist, als zwei Medienereignisse stattfanden, die möglicherweise jemandem im Ministerium ‚Lust auf mehr’ gemacht haben.
Gemeint sind erstens die Vorschläge des Berliner CDU-Lokalpolitikers Pflüger und Co., die sogenannten „Krawall-Schüler“ der Rütli-Schule auszuweisen, weil diese sich nicht benehmen könnten. Auslöser waren Berichten über die „Hauptschulen, an denen besonders Kinder ausländischer Herkunft ihre Umgebung terrorisierten“ (FAZ, 3.4.06). Flankiert wurde diese Gettoisierungs-Logik – „Neukölln ist Fremdenland“ (SZ vom 1.4.06) – von der Forderung, Sanktionen gegen Familien zu verhängen, die sich in Deutschland nicht „integrieren wollen.“ (BILD, 1.4.06). Dazu fragte etwa die BILD den Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU), ob „ausländische Krawall-Schüler eingesperrt und abgeschoben werden“ können. Die Antwort lautet „Sehr schwierig. Wir brauchen die Möglichkeit, Straftäter schneller abzuschieben!“ (BILD, 1.4.06) Da dies also rechtlich nicht möglich sei, müsse zunächst das Gesetz verschärft werden. Der Ausweisungsgrund der „Integrationsverweigerung“ wurde erfunden. „Wer sich nicht integriert muss das Land wieder verlassen“ – so einfach schien das für die hegemonialen Stimmen in der Politik zu sein.
Zweitens forderte nach der Verkündung des Urteils im Prozess um den Mord an Hatun Sürücü Anfang April 2006 der Berliner Innensenators Körting die Familie Sürücü auf, das Land zu verlassen, weil sich deren vermeintlich „archaischen Ehrvorstellungen“ nicht mit der deutschen Kultur vertragen würden. Die BILD fragte damals klar und deutlich (und wohl rhetorisch) „Warum werden sie nicht einfach ausgewiesen?“, und lag damit voll im Trend. Denn nun ist klar: „Integration ist eine Bringschuld“ (Stoiber in BILD, 5.4.06). Diese Konstruktion der „Bringschuld“ legitimiert Sanktionsforderungen bei „Integrationsverweigerung“. Im Schäuble-Interview der Berliner Zeitung am Tag darauf lautet diese Lösung dann „Ausweisung von nicht integrationswilligen Familien“ (Berl.Ztg., 6.4.06).
Und Volkes Stimme kann ebenfalls als Kronzeuge herhalten:
„Fast zwei Drittel der Deutschen wollen, dass die in einen „Ehrenmord“ verwickelte türkisch-stämmige Familie Sürücü ausgewiesen wird.“ (FOCUS, 21.4.06).
5. „Ausländische Täter schneller ausweisen“ (Schlagzeile der SZ am 27.12.2007)
Nachdem Weihnachten 2007 in der Münchner U-Bahn ein Rentner verprügelt und schwer verletzt wird, fordern Politiker die Ausweisung der Täter. Denn die beiden 17 und 20 Jahre alten Männer sind zwar in Deutschland geboren und aufgewachsen, sie haben aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Da sie formal ‚Ausländer’ sind werden sie auch so dargestellt, etwa indem die BILD von den „brutalen Tätern“, „ein Türke und ein Grieche“ (BILD 26.12.07) schreibt. Die Konsequenzen scheinen auf der Hand zu liegen, wenn etwa im selben Blatt „Udo Jürgens über die Gewalt-Debatte“ erklärt: „Es geht hier nicht um Ausländerfeindlichkeit“:
„BILD: Wie soll man mit ausländischen Jugendlichen wie den beiden U-Bahn-Schlägern umgehen?
Jürgens: „Ich habe da ein ganz einfaches Bild: Wenn ich zu Leuten in die Wohnung komme und fange dort an zu randalieren, dann darf ich mich nicht wundern, wenn ich rausgejagt werde. Das Land ist wie eine Wohnung. Wer einen 70-Jährigen verprügelt, ihn mit ,Scheiß-Deutscher‘ beschimpft, hat in unserem Land nichts zu suchen.“ (BILD, 18.1.08)
In Folge dieser Debatte um „Gewalt ausländischer Jugendlicher“ – „Kriminelle Ausländer ausweisen!“ (BILD 09.01.2008) – verwendet Roland Koch die Forderung nach erleichterten Ausweisungen im Hessischen Wahlkampf unter dem Motto: „Wir haben zu viele junge kriminelle Ausländer!“. Kochs Hauptargument dabei ist die spätestens seit Gerhard Schröders „Raus, und zwar schnell!“ bekannte Logik
„Wer sich als Ausländer nicht an unsere Regeln hält, ist hier fehl am Platz.“ (Die Welt, 28.12.07)
Schlussfolgerungen
Die vielfach geäußerte Forderung, „ausländische Straftäter“ loszuwerden, indem man sie des Landes verweist, führt uns die Grundlagen symbolischen Ausschlusses vor Augen: Zugehörigkeit abzusprechen. Dies geschieht in Schröders „Raus, und zwar schnell!“ wie in andern Äußerungen, indem ein grundsätzlicher Gegensatz zwischen „uns“ und „ihnen“ behauptet wird. Die hier nur kurz zitierten sprachlichen Konstruktionen bilden gewissermaßen das Fundament aller weiteren Sanktionen, denn nun ist die Logik der Differenz etabliert: weil es sich bei Ausländer_innen ja nicht um Staatsbürger_innen mit allen Rechten handelt, sei ihr Aufenthalt im Land lediglich ein Gnaden- oder Gastrecht und nicht mehr. Sie müssten sich der ‚Ehre’, ‚bei uns’ leben zu dürfen, durch ihr Verhalten erst ‚würdig’ erweisen, auch wenn sie in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben, hier geboren oder aufgewachsen sind.
Als Ausschlusskriterium gilt die Vorstellung einer besonderen Bedrohung (etwa durch Bürgerkriegsrhetorik oder Extremismusangst) oder die Behauptung einer fehlenden ‚Eignung’ für das Zusammenleben mit ‚uns’ (wie durch Straftaten oder anderes ‚nicht-integriertes’ Verhalten begründet) .
Stets wird dabei behauptet, ein bestimmter Grand von Fremdheit sei mit der „deutschen Kultur“ unvereinbar. Diese (oft implizite) Behauptung in der Politik und in den Medien, es gäbe eine letztlich nicht veränderbare Differenz zwischen „uns“ und „ihnen“, gilt es zu hinterfragen. Dagegen müssen wir uns wehren, indem wir die Funktionsmechanismen dieser rassistischen Logik offen legen und sie kritisieren, damit sie nicht fortgeschrieben werden. Schluss damit und zwar schnell!


